Als „Möglichmacher für die Innenstadt“ wird der Verfügungsfonds der Stadt Iserlohn, der im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (kurz: ZIZ) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde, bezeichnet. Und das ist keinesfalls zu viel versprochen: denn noch ist der Verfügungsfonds, der mit 50.000 Euro für das Jahr 2024 ausgestattet war, gut gefüllt. Finanziert werden hieraus Projekte, die für mehr Aufenthaltsqualität, Attraktivität und Frequenz in der Innenstadt sorgen.
Schon mehrere Projektideen konnten in diesem Jahr bewilligt werden und in den kommenden zwei Vergabesitzungen, Anfang Oktober und Anfang November erwartet das Vergabegremium mit Spannung weitere Förderanträge, die zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt beitragen.
Ob Veranstaltungsidee oder Verschönerungskonzept, Dekoration oder Einbauten, wie ein Spielgerät beispielsweise – der Kreativität bei der Idee für den Förderantrag sind kaum Grenzen gesetzt, so lange er den Förderzielen und -richtlinien entspricht und vom Vergabegremium als förderlich und förderwürdig erachtet wird. Dabei werden die Projektideen zu 100 Prozent allerdings mit maximal 5.000 Euro pro Maßnahme gefördert; herausragende, besonders vielversprechende Maßnahmen können im Ausnahmefall auch eine höhere Förderung erhalten.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Kindergärten, Schulen oder Zusammenschlüsse mehrerer Akteure, die mit ihrer geplanten Aktion oder Investition auf die Ziele des Förderprogramms - die Steigerung der Aufenthaltsqualität, Attraktivität und Besucherfrequenz in der Innenstadt - abzielen und diese innerhalb der Förderkulisse umsetzen. Diese liegt ganz grob zwischen Hagener Platz im Westen und Teutoburger Straße im Osten sowie Piepenstockstraße im Norden und der Altstadt im Süden.
Darüber und über die Auswahl der eingereichten Projektideen entscheidet rein das Vergabegremium, das mit Vertreterinnen und Vertretern der innerstädtischen Werbegemeinschaft, der Quartierssprecher, der Gastronomie, der Immobilienbesitzer, des Tourismus, der Stadtentwicklung sowie des städtischen Ressorts Generationen und Soziales und des Kinder- und Jugendrates besetzt ist.
Interessierte können die Antragsunterlagen sowie die Richtlinie, die alle notwendigen Informationen zum Verfügungsfonds enthält, auf der städtischen Internetseite www.iserlohn.de (bitte Stadtmarketing & Tourismus / Projekte & Veranstaltungen anklicken) herunterladen, das Team des Stadtmarketings berät bei Bedarf bei der Antragstellung (Telefon: 02371 217-1816).
Die Antragsformulare für die Sitzung am 2. Oktober sind ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bis zum 22. September per E-Mail an verfuegungsfonds-ziz@iserlohn.de einzureichen. Bei späterem Einreichen werden die Anträge spätestens in der übernächsten Vergabesitzung Anfang November, beraten. Nach einer Vorprüfung entscheidet schließlich das Vergabegremium über die Förderfähigkeit. Nach Abschluss und Dokumentation der Maßnahme sowie Einreichen der vollständigen Nachweise, wird den Initiatoren die zugesicherte Förderung ausbezahlt.