Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung erfolgt nach den Vorgaben des § 4 der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).

Die Stadt Iserlohn möchte den Zugang zu ihren im Internet angebotenen Diensten so barrierefrei wie möglich gestalten.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Seite ist durch technische Hilfsmittel, wie sie oft z. B. von Menschen mit Sehverlust genutzt werden (sog. Screenreader), vorlesbar. Bilder und Grafiken, die nicht vorgelesen werden können, sind in der Regel mit kurzen beschreibenden Alternativtexten versehen, die stattdessen vorgelesen werden.
Für Online-Kartenmaterial gibt es aktuell leider keine uns bekannte barrierefreie Alternative, alternativ wird dafür daher die Listendarstellung angeboten.

Feedback

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Seite. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Hinweise haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, kontaktieren Sie uns gerne.

Alternativ können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet die Möglichkeit, auf nicht barrierefreie Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen.

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