Stadt Iserlohn informiert über aktuellen Stand bei Kita- und OGS-Beiträgen

30.07.2024

Die Stadt Iserlohn teilt mit, dass die Kita-Beiträge nicht von der aktuell diskutierten Satzungsänderung zur Erhöhung der Elternbeiträge betroffen sind. Für die Kita-Beiträge gilt weiterhin die in 2021 beschlossene Satzung der Stadt Iserlohn, nach der sich die Beiträge turnusmäßig zu Beginn jedes neuen Kindergartenjahres um 1,5 Prozent erhöhen. Das Jugendamt hat mit dem Versand der entsprechenden Beitragsbescheide begonnen, in denen die Eltern über die diesjährige lineare Erhöhung informiert werden.

Ebenso gelten aktuell bereits die vom Rat der Stadt am 2. Juli beschlossenen Erhöhungen der Verpflegungsentgelte für die Kitas und OGS ab 1. August von 40 auf 60 Euro. Die „Essensgelder“ müssen nicht durch die noch ausstehende Satzungsänderung erhöht werden, da diese privatrechtlich über die Betreuungsverträge abgerechnet werden. Alle Eltern, die bereits über ein Kassenzeichen aus früheren Zahlungen verfügen, werden gebeten, ab August den erhöhten Beitrag von 60 Euro zu überweisen bzw. etwaige Daueraufträge anzupassen. In den Fällen, in denen der Stadt Iserlohn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung für alle rückliegenden Fälligkeitstermine gesammelt, im Anschluss an die Aussendung der neuen Beitragsbescheide.

Einzig die politisch gewünschte Erhöhung der OGS-Beiträge erfordert eine Änderung der entsprechenden Elternbeitragssatzung. Noch im Monat August wird es eine Sondersitzung des Rates geben, in der über diese Satzung beschlossen werden soll. Sollte es dann zu einem Mehrheitsbeschluss über die Satzungsänderung kommen, würde diese zum 1. September greifen können. In der Folge würden die erhöhten OGS-Beiträge ab diesem Datum berechnet und den Eltern die neuen Bescheide zugesandt.

Sonderkündigungsrecht gilt weiterhin

Der Verwaltungsvorstand der Stadt  Iserlohn hatte am 9. Juli beschlossen, den Eltern, deren Kinder die OGS besuchen, aufgrund der Erhöhung der Essensgelder und der möglichen Erhöhung der Beiträge ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Dieses Sonderkündigungsrecht für den OGS-Platz bis zum 30. September 2024 gilt weiterhin.

Die Kündigung muss bis spätestens 30. September 2024 mit folgenden Angaben: Name der Erziehungsberechtigten, Name und Geburtsdatum des Kindes, Anschrift, Name der OGS sowie Gruppe bzw. Klasse des Kindes, mit dem Betreff Sonderkündigung OGS per E-Mail an ogs@iserlohn.de oder per Post  an Stadt Iserlohn, Bereich OGS, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, erfolgen.

Ausführliche Informationen zu dem Thema inklusive der Abläufe der verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten hat die Stadt Iserlohn auf ihrer Homepage www.iserlohn.de veröffentlicht.