Info für Hundehalterinnen und – halter: Neue Marken kommen mit den Steuerbescheiden 2024 und sind unbefristet gültig

In diesem Jahr erhalten alle Hundehalterinnen und -halter in Iserlohn für ihre angemeldeten Hunde mit den Jahresbescheiden eine neue Steuermarke, die ab sofort alleinige Gültigkeit besitzt. Die Bescheide werden Anfang März zugestellt.

Die neuen Steuermarken gelten unbefristet und werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, da der Hund diese verpflichtend tragen muss, wenn er sich außerhalb des eigenen Grundstücks aufhält. Ein Verstoß gegen diese Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Veränderungen im Rahmen einer Hundehaltung müssen zudem innerhalb von zwei Wochen der Behörde angezeigt werden. So legt es § 9 der Hundesteuersatzung der Stadt Iserlohn fest.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht das Team des Bereiches Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn gerne zur Verfügung (Telefon: 02371 217-1518, E-Mail: steuern@iserlohn.de).