Europawahl 2024: Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 8. Mai zugestellt – Wahlamt und Briefwahl jetzt im Stadthaus Dröscheder Feld Iserlohn.

25.04.2024

Die Vorbereitungen für die Europawahl 2024 laufen beim Iserlohner Wahlamt bereits auf Hochtouren. Den rund 67.000 Wahlberechtigten Iserlohnerinnen und Iserlohnern werden zwischen dem 8. und 19. Mai die Wahlbenachrichtigungsschreiben per Post zugeschickt. Bis zum 7. Juni können sie damit, aber auch formlos, die Briefwahl beantragen.
Das Briefwahlbüro befindet sich nicht mehr im Rathaus am Schillerplatz, sondern im Stadthaus Dröscheder Feld, Max-Planck-Straße 5c (1. Obergeschoss, Zimmer 1.45), 58638 Iserlohn.

Briefwahlantrag
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen wie folgt bei der Stadt Iserlohn beantragen:

  • Persönlich im Briefwahlbüro (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr) gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und des ausgefüllten Briefwahlantrages, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wird. Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann sich die Briefwahlunterlagen dort aushändigen lassen oder gleich vor Ort wählen.
  • Persönlich durch eine schriftlich bevollmächtigte Diese muss auch für die Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne die zweite Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten übersandt.
     
  • Postalisch durch Übersenden des ausgefüllten Briefwahlantrages in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die offizielle städtische Postadresse Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn.
     
  • Ab dem 2. Mai über einen Online-Antrag auf der Homepage der Stadt Iserlohn (www.iserlohn.de).

Das Wahlamt bittet darum, die schriftlichen oder elektronischen Briefwahlanträge möglichst bis zum 1. Juni zu stellen, damit die Wahlunterlagen noch rechtzeitig vor dem Wahltag eintreffen.

Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden, werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des (Brief-)Wahlscheines tun.
Die Stadt Iserlohn bittet, sich rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (8. Juni, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.

Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis
Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Team des Wahlamtes (Telefon 02371 217–1776) in Verbindung setzen und nachprüfen lassen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Wer persönlich in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen möchte, kann dies in der Zeit vom 20. bis zum 24. Mai in den Räumen des Wahlamtes an der Max-Planck-Straße 5c nach vorheriger Terminvereinbarung tun.