Anmeldungen von Osterfeuern noch bis 22. März - Umschichten und weitere Auflagen beachten

12.03.2024

Am kommenden Osterfest werden im ganzen Stadtgebiet wieder einige traditionelle Feuer abgebrannt. Noch bis zum 22. März können sich Organisationen oder Vereine beim städtischen Ordnungsamt anmelden, wenn sie Feuer ausrichten möchten, die nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Anträge sind schriftlich mit genauen Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens bei der Stadt Iserlohn, Bereich Sicherheit und Ordnung, 58634 Iserlohn, einzureichen. Zudem ist eine verantwortliche Person zu benennen, die vor Ort angesprochen und telefonisch erreicht werden kann. Die Gebühr beträgt fünfzig Euro. Das Antragsformular kann telefonisch unter 02371 217-1617 oder per E-Mail an ordnungsamt@iserlohn.de angefordert werden.

Osterfeuer dürfen nur von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, ist es nicht erlaubt, sie vor 17 Uhr zu entzünden. Bis 23 Uhr müssen die Feuer vollständig abgebrannt oder gelöscht sein.
Die Brennmaterialien müssen zum Schutz nistender Kleintiere vor dem Abbrennen umgeschichtet werden und Mindestabstände und Auflagen sind einzuhalten. Mitarbeitende des Ordnungsamtes werden kontrollieren, ob die Osterfeuer genehmigt sind, ob die Auflagen eingehalten werden und ob umgeschichtet wird. Bei Verstößen kann das Abbrennen untersagt werden; die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen.

Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle, wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden und die Menge sollte insgesamt zwanzig Kubikmeter nicht überschreiten. Das Material muss trocken sein und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden: 100 Meter zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, 50 Meter zu bewohnten Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsflächen, Wäldern, Wallhecken und Gebüschen sowie 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden.
Grünabfälle aus Osterfeuern, die gar nicht oder nur teilweise abgebrannt wurden, müssen die Betreiber der Feuer selbst ordnungsgemäß entsorgen. Das Einsammeln beziehungsweise Abholen über die städtische Grünabfallabfuhr oder den Märkischen Stadtbetrieb Iserlohn Hemer ist nicht möglich.

Ansprechpartner für weitere Informationen ist Thomas Johannsen, Telefon 02371 217-1617.