Verfügungsfonds: Anträge für außerplanmäßigen Vergabetermin bis 27. März einreichen!

12.03.2024

Als „Möglichmacher für die Innenstadt“ wird der Verfügungsfonds der Stadt Iserlohn, der im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (kurz: ZIZ) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt wurde, bezeichnet. Und das ist keinesfalls zu viel versprochen: Denn auch im Jahr 2024 stehen wieder 50.000 Euro für Projekte bereit, die für mehr Aufenthaltsqualität, Attraktivität und Frequenz in der Innenstadt sorgen. Dabei werden die Projektideen zu 100 Prozent allerdings mit maximal 5.000 Euro pro Maßnahme gefördert; herausragende, besonders vielversprechende Maßnahmen können im Ausnahmefall auch eine höhere Förderung erhalten.

Im Zuge der ersten Vergabesitzung in diesem Jahr wurde ein weiterer, außerplanmäßiger Vergabetermin beschlossen: am Mittwoch, 10. April, kommt das Gremium erneut zusammen, um über Anträge abzustimmen, die bis zum 27. März unter verfuegungsfonds-ziz@Iserlohn.de eingehen.

"Mit Blick auf den EM-Zeitraum haben wir schon von einigen Innenstadtakteuren das Signal bekommen, dass sie Ideen zur Belebung der Innenstadt haben, die angesetzten Vergabetermine aber nicht optimal für die Einreichung der Anträge waren. Dem wollen wir natürlich Rechnung tragen", erklärt Simone Korte vom Stadtmarketing die Entscheidung für den Sondertermin des Vergabegremiums und betont: "Aber natürlich dürfen und sollen auch andere, nicht Fußball-affine Projektideen eingereicht werden!"

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen oder Zusammenschlüsse mehrerer Akteure, die mit ihrer geplanten Aktion oder Investition auf die Ziele des Förderprogramms - die Steigerung der Aufenthaltsqualität, Attraktivität und Besucherfrequenz in der Innenstadt - abzielen und diese innerhalb der Förderkulisse umsetzen. Diese liegt ganz grob zwischen Hagener Platz im Westen und Teutoburger Straße im Osten sowie Piepenstockstraße im Norden und der Altstadt im Süden.

Darüber und über die Auswahl der eingereichten Projektideen entscheidet rein das Vergabegremium, das mit Vertreterinnen und Vertretern der innerstädtischen Werbegemeinschaft, der Quartierssprecher, der Gastronomie, der Immobilienbesitzer, des Tourismus, der Stadtentwicklung sowie des städtischen Ressorts Generationen und Soziales und des Kinder- und Jugendrates besetzt ist.

Interessierte können die Antragsunterlagen sowie die Richtlinie, die alle notwendigen Informationen zum Verfügungsfonds enthält, auf www.waldstadtpanorama.de herunterladen, das Team des Stadtmarketings berät bei Bedarf bei der Antragstellung (Telefon: 02371 217-1816).

Die Antragsformulare sind sodann ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bis zum 27. März beim Stadtmarketing einzureichen. Nach einer Vorprüfung entscheidet schließlich ein Vergabegremium über die Förderfähigkeit. Nach Abschluss und Dokumentation der Maßnahme sowie Einreichen der vollständigen Nachweise, wird den Initiatoren die zugesicherte Förderung ausbezahlt.