Nach Cyber-Angriff: Musikschulgebühren können wieder eingezogen werden

24.04.2024

Seit Ende Oktober letzten Jahres gab es wegen des Cyber-Angriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) Einschränkungen in vielen städtischen Bereichen, Services und Dienstleistungen. Besonders betroffen war seither der Zahlungsverkehr. Nachdem zunächst die Grundbesitzabgaben und Steuern und später die Elternbeiträge und Essensgelder wieder abgebucht werden konnten, können jetzt auch die Musikschulgebühren wieder eingezogen werden:

Der verpasste Einzug vom 15. Dezember 2023 und vom 15. März 2024 wird am 3. Mai 2024 erfolgen. Danach wird wie gewohnt einmal im Quartal eingezogen. Der erste „reguläre“ Termin ist der 15. Juni.