Der Rat der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 2. Juli entschieden, die Elternbeiträge und Essensgelder in den städtischen Offenen Ganztagsschulen (OGS) zum 1. August anzupassen. Es bleibt allerdings bei der im überregionalen Vergleich hohen Beitragsfreiheit bis 42.000 Euro.
Folgende neue Beiträge für Betreuungen gelten ab dem 1. August
- Einkommen unter 42.000 Euro
OGS-Beitrag und Betreuung 8 bis 1 jeweils 0 Euro - Einkommen ab 42.000 Euro
OGS-Beitrag: 100 bis 125 Euro, Betreuung 8 bis 1: 50 bis 63 Euro - Einkommen ab 48.000 Euro
OGS-Beitrag: 125 bis 150 Euro, Betreuung 8 bis 1: 63 bis 75 Euro - Einkommen ab 60.000 Euro
OGS-Beitrag: 150 bis 175 Euro, Betreuung 8 bis 1: 75 bis 88 Euro - Einkommen ab 72.000 Euro
OGS-Beitrag: 175 bis 200 Euro, Betreuung 8 bis 1: 88 bis 100 Euro - Einkommen ab 84.000 Euro
OGS-Beitrag: 200 bis 228 Euro, Betreuung 8 bis 1: 100 bis 114 Euro - Einkommen ab 96.000 Euro
OGS-Beitrag: 228 Höchstbetrag, Betreuung 8 bis 1: 114 Höchstbetrag
Die Beiträge der Essensgelder werden zum 1. August von 40 auf 60 Euro erhöht.
Verwaltungsvorstand hat Sonderkündigungsrecht beschlossen
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Iserlohn hat am 9. Juli beschlossen, den betroffenen Eltern ein Sonderkündigungsrecht für den OGS-Platz bis zum 30. September 2024 einzuräumen.
Die Kündigung muss bis spätestens 30. September 2024 mit folgenden Angaben: Name der Erziehungsberechtigten, Name und Geburtsdatum des Kindes, Anschrift, Name der OGS sowie Gruppe bzw. Klasse des Kindes, mit dem Betreff Sonderkündigung OGS
per E-Mail an ogs@iserlohn.de oder per Post an Stadt Iserlohn, Bereich OGS, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, erfolgen.
Der Bereich Offener Ganztag der Stadt Iserlohn wird rechtzeitig über weitere Entwicklungen informieren. Die Mitarbeitenden stehen zudem für Rückfragen und weitere Informationen unter der Telefonnummer 02371 217 2261 oder per E-Mail an ogs@iserlohn.de zur Verfügung.