Der Rat der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 19. März aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Stadt Iserlohn die Anhebung der Grundsteuer B beschlossen. Nachdem die Grundsteuer B seit über zehn Jahren auf einem stabilen Niveau von 496 Hebesatzpunkten gehalten werden konnte, steigt sie nunmehr zum 1. Januar 2024 auf 589 Hebesatzpunkte an.
Nach der erfolgten Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuer werden die geänderten Grundsteuerbescheide ab dem 20. Juni versandt. Die geänderte Grundsteuer für das 1. Halbjahr 2024 wird nachträglich erhoben und zum 1. Juli fällig. Die Zahlungen für das 2. Halbjahr werden zu den üblichen Terminen am 15. August und 15. November fällig.
Für weitere Informationen steht das Team des Bereiches Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn gerne zur Verfügung (E-Mail: steuern@iserlohn.de)