Seit Ende Oktober letzten Jahres gab es wegen des Cyber-Angriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) Einschränkungen in vielen städtischen Bereichen, Services und Dienstleistungen. Besonders betroffen war seither der Zahlungsverkehr. Nachdem bereits seit Mitte Februar der Einzug von Grundbesitzabgaben und Steuern wieder möglich ist, können jetzt auch die Elternbeiträge und Essensgelder für die Kitas und Offenen Ganztagsschulen wieder abgebucht werden.
Der nachträgliche Einzug der Beiträge für die vergangenen Monate soll in zwei Phasen erfolgen: Beim einem ersten Termin am 22. März werden die Forderungen für November und Dezember 2023 sowie für Januar 2024 abgebucht. Der zweite Einzug erfolgt am 19. April. Dann werden die Beiträge für die Monate Februar, März und April 2024 abgebucht.
Wichtig ist auch: Bei zwischenzeitlichen Beitragserhöhungen wird zunächst der ursprüngliche Beitrag abgebucht. Die Verrechnung erfolgt, wenn die endgültigen Bescheide an die Eltern herausgehen.
Sollte der nachträgliche Einzug in Härtefällen nicht möglich sein, können sich betroffene Eltern bis zum 20. März an den Bereich Kindergarten und OGS (bitte Kontaktdaten aus den Beitragsbescheiden nutzen) wenden.
Ab dem Monat Mai werden Beiträge für Kita und OGS bzw. Essensgelder wieder wie gewohnt monatlich abgebucht.
Über den Einzug von Forderungen anderer städtischer Bereiche, zum Beispiel Musikschulgebühren wird die Stadt Iserlohn rechtzeitig informieren.